Update here:
I got the answer of Bakom. Feel free to translate it, as I am only allowed to share it without modification. The full document can be provided on demand. I am not allowed to upload .pdf and it would be a huge message.
According to the response, since frame work has no dealership in Switzerland and shipps from Taiwan, the swiss citizen takes the role as an importer. Thus, he/she is responsible to import legal products. see here:
Die gesetzliche Definition des “Importeurs” lautet wie folgt (FAV Art. 2 Begriffe):
Importeurin: jede in der Schweiz ansässige natürliche oder juristische Person, die eine Fernmeldeanlage aus dem Ausland auf dem Schweizer Markt in Verkehr bringt;
Wie bereits im letzten Mail erwähnt: Wenn Sie ein Produkt im Ausland bestellen und in die Schweiz liefern lassen, sind Sie Importeur dieses Produkts und somit verantwortlich dafür, dass das Produkt den geltenden Vorschriften entspricht.
Since a product is approved in EU it is also allowed in Switzerland. Only the manufacturer can answer the question why they do not ship to Switzerland.
Ihre Frage/Aussage: Framework sendet jedoch in die EU. Darum können sie doch auch in die Schweiz senden, weil die Geräte ja 1:1 gleich sind.
Die einzige Stelle, die Ihnen Auskunft über die Gründe geben kann, ist das Unternehmen selbst. Wenn ein Produkt in die EU importiert wird und alle in der EU geltenden Bestimmungen erfüllt, kann es meines Erachtens zu diesem Zeitpunkt auch in die Schweiz importiert werden, da zu diesem Zeitpunkt die gleichen Bestimmungen gelten.
Wenn es zu einem späteren Zeitpunkt als Lagerware aus der EU in die Schweiz exportiert wird und sich die anwendbaren Normen oder Bestimmungen geändert haben, kann es sein, dass das Produkt zu diesem neuen Zeitpunkt nicht mehr den zu diesem Zeitpunkt anwendbaren Bestimmungen entspricht (diesen Punkt habe ich auch in meiner ersten Antwort erwähnt) und somit nicht mehr konform wäre.
But there are some points to concern, however, they seem not to be a big problem. The Wifi power has to fulfill the local limitations of 0.1W. No big deal and easy to handle for framework.
Remove 1W modules or ship without.
Es ist richtig, dass es Normen für Funkprodukte gibt. Die Normen für die Nutzung des Spektrums und die EMV sind jedoch in den USA und in Europa nicht die gleichen (es
handelt sich nicht um Protokollnormen nach z.B. 802.11 xx, welche die Kompatibilität zwischen den verschiedenen WLAN-Geräten sicherstellen sollen → Protokolle nach 802.11 xx sind keine Anforderungen des BAKOM). Auch die Frequenznutzung ist unterschiedlich.
Im 2.4 GHz Frequenzband ist in der EU und der Schweiz eine maximale Sendeleistung von 100mW (0.1 Watt) erlaubt, in den USA hingegen 1 Watt. Ob man ein handelsübliches Notebook ganz ohne Funk kaufen kann, kann ich nicht beurteilen.
This is the most curcial point and I am pretty sure frame work does fulfill this point about the CE sign:
Sowohl in der EU als auch in der Schweiz liegt die Bereitstellung auf dem Markt in der Verantwortung der Marktakteure, d.h. auch ein nicht konformes
Gerät kann auf den Markt gebracht werden. Der Hersteller entscheidet, ob er das CE-Zeichen auf dem Gerät anbringt oder nicht. Er sollte dies nur tun, wenn er sich davon überzeugt hat, dass sein Produkt den EU-Vorschriften entspricht.
Ob diese Vorschriften eingehalten werden, wird stichprobenartig von den Aufsichtsbehörden überprüft. Wenn nicht, werden Sanktionen verhängt.
Konkret bedeutet dies, dass ein Produkt nicht automatisch konform ist, nur weil es in der EU auf dem Markt ist.
So all in all I do not see any significant hurdle to block the shipping to Switzerland. Please @Frame work, consider the supported informations and the contact person in order to open finally shipping to Switzerland. Any supporter, please upvote the comment.
Links provided:
Die gesetzliche Definition des “Importeurs” lautet wie folgt (FAV Art. 2 Begriffe):
Hier haben Sie als Ergänzung noch den Leitfaden für den Import von Funkanlagen: Kauf von Funkanlagen im Ausland für den Eigengebrauch
Grundsätzlich gilt: Die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich EMV und Funk sind identisch mit den jeweiligen europäischen Richtlinien.
Ein Notebook mit Wireless-Funktionalitäten wird zur Funkanlage. In der Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV) wird der Aspekt von gebrauchten Geräten im 7. Kapitel behandelt